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   OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21   

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OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21 (https://dejure.org/2021,45276)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.11.2021 - 2 A 256/21 (https://dejure.org/2021,45276)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. November 2021 - 2 A 256/21 (https://dejure.org/2021,45276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage; Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungsgebot; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Yeziden; Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

  • rechtsportal.de

    Darlegungsgebot; Grundsatzrüge; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Yeziden; Keine Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).(Rn.11).

    [vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie zudem bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 570/20

    Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).(Rn.11).

    [vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteil vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A - ebenfalls bei Juris, insbesondere auch zu den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Gruppenverfolgung sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260] Diese aktuellen Erkenntnisse werden auch durch die beiden unter Verweis auf das Internet angeführten, insoweit ebenfalls älteren, Berichte vom Juni beziehungsweise August 2019 nicht durchgreifend in Frage gestellt, zumal sie zudem bereits nach dem Titel des Dokuments von pro asyl eine Bewertung von Vorgängen im Jahr 2014 enthalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2021 - 9 A 549/18

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).(Rn.11).

    [vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef ( TailKaif ) der Provinz Ninive ] Der Vortrag des Klägers zu einem - der Beklagten nach ihrem Schriftsatz vom 3.11.2021 im Übrigen nicht einmal bekannten - Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.

  • OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 147/21

    Berufungszulassung in Asylverfahren: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    Ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag genügt den Anforderungen an die Darlegung nicht, wenn in ihm lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168, keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkischen Republik).(Rn.10).

    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 ] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen. Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind. [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Davon ist hier nicht auszugehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 9 A 4554/19

    Irak: keine Gruppenverfolgung von Yeziden §3 AsylG in Sindjar, Covid-19

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    Die für die Annahme einer Gruppenverfolgung von Jeziden seit Übernahme der territorialen Herrschaft des Islamischen Staates in weiten Teilen der irakischen Provinz Ninive im Sommer 2014 maßgeblichen Umstände haben sich seitdem grundlegend verändert, weil der Islamische Staat sein Herrschaftsgebiet zwischenzeitlich im gesamten Irak nahezu vollständig eingebüßt hat und die von ihm kontrollierten Gebiete bis Jahresende 2017 nach und nach durch irakische Sicherheitskräfte und kurdische Peschmerga befreit wurden (vgl. dazu ebenfalls OVG Münster, Urteile vom 10.5.2021 - 9 A 570/20.A -, vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A - und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.3.2021 - 9 LB 129/19 -, InfAuslR 2021, 260).(Rn.11).

    [vgl. dazu die etwa OVG Münster, Urteile vom 22.6.2021 - 9 A 4554/19.A -, und vom12.10.2021 - 9 A 549/18.A -, Juris, bezogen auf den Islamischen Staat und die irakische Provinz Tel Kef ( TailKaif ) der Provinz Ninive ] Der Vortrag des Klägers zu einem - der Beklagten nach ihrem Schriftsatz vom 3.11.2021 im Übrigen nicht einmal bekannten - Lagebericht des Auswärtigen Amts über die prekäre Sicherheitslage im Irak vom 31.3.2021 beschreibt lediglich die bekannte allgemeine, für die Zivilbevölkerung im Irak nicht ungefährliche Situation und eine Möglichkeit von terroristischen Angriffen, von der auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgegangen ist.

  • BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16

    Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2017 - 3 B 14.16 -, NVwZ-RR 2018, 150] Auch dies gilt für die vom Kläger aufgeworfene Frage nach einer aktuellen Gruppenverfolgung aller zur Glaubensrichtung der Jeziden gehörenden Kurden im Irak.
  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 A 321/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • OVG Saarland, 19.03.2021 - 2 A 76/21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2021 - 2 A 76/21 -, Juris] Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt ein auf die grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage gestützter Zulassungsantrag den Anforderungen an die Darlegung insbesondere dann nicht, wenn in ihm - wie hier - letztlich lediglich die Behauptung aufgestellt wird, die für die Beurteilung maßgeblichen Verhältnisse stellten sich anders dar oder seien anders zu bewerten als vom Verwaltungsgericht angenommen.
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20

    Sog. Dublin-Verfahren; Unterbrechung der Überstellungsfrist durch coronabedingte

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 -, bei juris, zur Verneinung einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei, und vom 3.2.2021 - 2 A 356/20 -, zur Frage der Unterbrechung der Überstellungsfrist/Dublin III bei corona-bedingter Aussetzungsentscheidung] Das ist auch der Fall, wenn zu konkret aufgeworfenen Fragen noch keine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt.
  • OVG Saarland, 15.07.2021 - 2 A 96/21

    Widerruf eines Abschiebungsverbots zugunsten eines Afghanen; Darlegung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2021 - 2 A 256/21
    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2021 - 2 A 147/21 -, AuAS 2021, 168 ] Vielmehr ist in dem Zulassungsantrag im Einzelnen darzulegen, welche Anhaltspunkte für die abweichende Tatsacheneinschätzung bestehen. Eine ordnungsgemäße Darlegung der Grundsatzrüge erfordert daher eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür angenommen werden kann, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Einschätzungen in der Antragsschrift zutreffend sind. [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.7.2021 - 2 A 96/21 -, und vom 6.8.2021 - 2 A 381/20 -, beide Juris] Davon ist hier nicht auszugehen.
  • OVG Saarland, 06.08.2021 - 2 A 381/20

    Berufungszulassungsantrag; Irak; grundsätzliche Bedeutung

  • VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21

    Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer

    Eine Gruppenverfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak, insbesondere in der Provinz Niniwe oder in Teilbereichen von Niniwe, findet nicht mehr statt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 21.12.2022, 9 A 1740/20.A, juris Rn. 66 ff., Urt. v. 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 49 ff.; Urt. v. 12.10.2021, 9 A 549/18.A, juris Rn. 57 ff.; Urt. v. 10.5.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.3.2021, 9 LB 129/19, juris Rn. 58 ff.; Urt. v. 22.10.2019, 9 LB 130/19, juris Rn. 51 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2021, A 10 S 2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11; VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17, juris Rn. 29 ff.).
  • VG Hamburg, 29.11.2022 - 8 A 4314/21

    Zum Ausschluss des Widerrufs der Flüchtlingseigenschaft wegen des Vorliegens von

    Eine Gruppenverfolgung von Jesidinnen und Jesiden im Irak, insbesondere in der Provinz Niniwe oder in Teilbereichen von Niniwe, findet nicht mehr statt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 49 ff.; Urt. v. 12.10.2021, 9 A 549/18.A, juris Rn. 57 ff.; Urt. v. 10.5.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.3.2021, 9 LB 129/19, juris Rn. 58 ff.; Urt. v. 22.10.2019, 9 LB 130/19, juris Rn. 51 ff.; VGH Mannheim, Urt. v. 7.12.2021, A 10 S 2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11; VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17, juris Rn. 29 ff.).
  • VG Hamburg, 04.02.2022 - 8 A 453/19

    Erfolglose Asylklage eines Irakers (insbesondere Ablehnung eines

    2189/21, juris Rn. 22 ff.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 8.11.2021, 2 A 256/21, juris Rn. 11; VG Hamburg, Urt. v. 13.3.2018, 8 A 1135/17, juris Rn. 29 ff.).
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